AGB

Reisebedingungen (AGB) für Gruppenreisen Firma Kroatien&Mee(h)r, Löhne
Lieber Gast, diese Reisebedingungen sind verbindlich. Bitte widmen Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.
Die von uns angebotenen Reisen sind keine herkömmlichen Pauschalreisen, sondern Camping-Gruppenreisen mit einem Begleitfahrzeug.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der KROATIEN & MEER den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn KROATIEN & MEER Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.
1.2 Innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung wird die Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Reiseleistung enthält, Ihnen übersandt.
1.3 Die Reisen stellen z.T. Anforderungen an Mensch und Material. Gesundheitliche Einschränkungen stellen nicht unbedingt ein Problem dar, es ist aber zu berücksichtigen, dass weder von Mitreisenden noch vom Veranstalter oder der Reiseleitung Pflegeleistungen erbracht werden können.
Behinderungen oder Krankheit hat der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter bereits bei der Anmeldung, spätestens aber nach Kenntnis anzuzeigen. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber dem Reiseveranstalter, der Reiseleitung und gegenüber den anderen Reiseteilnehmern. Er wird sich insbesondere während der gesamten Reise so verhalten, dass weder er selber noch die weiteren Reiseteilnehmer, die Reiseleitung oder der Reiseveranstalter in ihrem Eigentum, ihrer Freiheit, körperlichen Unversehrtheit oder ihrem Leben geschädigt oder gefährdet werden und er wird alles unterlassen, was die Durchführung der Reise erschwert, beeinträchtigt oder die anderen Teilnehmer übermäßig stören würde.
Im Fall des Verstoßes gegen diese Pflichten ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss leisten Sie, gegen Aushändigung der Bestätigung, eine Anzahlung. Sie beträgt 20% des Reisepreises. Der Restbetrag ist unaufgefordert 30 Tage vor Reiseantritt fällig, eingehend auf unserem Konto.
2.1 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis trotz Mahnung mit Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. KROATIEN & MEER kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen.
3. Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich v
ereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für KROATIEN & MEER bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlagen des Reisevertrags geworden sind.
Vor Vertragsabschluss können wir jederzeit eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Nicht im Reisepreis enthalten sind:
• Mautgebühren
• Kraftstoffe
• Zusatzkosten für Haustiere
• persönliche Verpflegung
• Trinkgelder
3.3 Die Teilnehmer reisen mit Ihren eigenen oder gemieteten Fahrzeugen als Selbstfahrer sowohl bei der Anfahrt zum Startort, für die Dauer der Reise selbst und für die Rückreise vom Endpunkt der Reiseveranstaltung. Für jedes Fahrzeug ist eine gültige grüne Versicherungskarte für das jeweilige Reiseland erforderlich. Fernerhin muss jedes Fahrzeug autark ausgerüstet sein (Strom, Frischwasser, Gas, ausreichende Toiletten- und Abwasserkapazität) für mindestens drei aufeinanderfolgende Tage.
Ausländische Campingplätze entsprechen nicht immer deutschen Vergleichsmaßstäben bezüglich Stromversorgung, Sanitäreinrichtung, Satellitenempfang, ebener Stellfläche sowie Entsorgung.
3.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt ein Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktritterklärung bei KROATIEN & MEER. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von KROATIEN & MEER nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe nachfolgend) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Fahrzeugeinheit bis zum
30.Tag vor Reiseantritt 20%,
vom 29. bis 15.Tag 50%,
vom 14. bis 1.Tag oder bei Nichtantritt der Reise 80%
des Reisepreises.
4.2.1 Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Änderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,- pro Person erhoben, und zwar bei Flug-, Schiffs- und Autoreisen bis zum 30.Tag.
Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderung. 5. Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl von mindestens 8 Fahrzeugeinheiten pro Reise kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung erfolgt schriftlich spätestens 30 Tage vor vereinbartem Reiseantritt. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistung / Haftung des Reiseveranstalters
6.1 Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und 5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Person.
6.2 Unter welchen Voraussetzungen der Reisende Abhilfe oder nach Rückkehr eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen kann, wie er den Reisevertrag wegen Schlechterfüllung kündigen kann und welche Schadensersatzansprüche ihm evtl. zustehen, ergibt sich im einzelnen aus den ausführlichen Reisebedingungen.
6.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die KROATIEN & MEER kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sie kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich-oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einen Umstand beruht, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist.
6.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
6.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die KROATIEN & MEER innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der KROATIEN & MEER erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der KROATIEN & MEER verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
6.3 Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
7.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber KROATIEN & MEER geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
7.2 Vertragliche Ansprüche verjähren zwölf Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem die KROATIEN & MEER die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
8. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
8.1 Die KROATIEN & MEER steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
8.2 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind die Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
8.3 Versicherungen, Internationaler Schutzbrief
KROATIEN & MEER rät den Reisenden dringend, ein Versicherungspaket mit Krankenversicherung, auch zur Deckung der Kosten für Rückführung, Unfallversicherung, Gepäckversicherung, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung und Haftpflicht abzuschließen, ein solches kann auf Wunsch durch den Veranstalter vermittelt werden. Im Schadensfall ist der Versicherte verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen. Der Reisende benötigt für die Auslandsreisen einen internationalen Schutzbrief.
8.4 Für das Mitführen von Haustieren sind die aktuellen Vorschriften und Sonderauflagen für das jeweilige Reiseland zum Reisetermin vom Tierhalter bei den tierärztlichen Behörden einzuholen und zu beachten.
Die Tiere dürfen den Reiseablauf nicht beeinträchtigen und der Tierhalter haftet für jegliche Schäden, die sein Tier verursacht. Viele Restaurants, Museen, Kirchen und andere Einrichtungen akzeptieren keine Haustiere.
9. Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
10. Allgemeines
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Kroatien&Meer (Inh. Marcel Scheron), Auf der Bülte 64, 32584 Löhne